Amtlich anerkannter Sehtest

Schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten.
Sehtest nach § 12 FeV für Führerscheinbewerber – auch für Bildschirmarbeitsplätze nach aktuellen Richtlinien.

Prüfer

Lena Nordmann

Dienstleistung

Sehtest

Teilnehmer

Ab 1 Personen

Kursbewertung

Leistungsbe­schreibung – Sehtest

Ein Sehtest ist für viele Tätigkeiten und Ausbildungen gesetzlich vorgeschrieben – besonders für angehende Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Wir führen den amtlich anerkannten Sehtest nach § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten durch.

Darüber hinaus bieten wir Sehtests auch für betriebliche Vorsorgeuntersuchungen sowie für Mitarbeitende an Bildschirmarbeitsplätzen nach den aktuellen Richtlinien an. So stellen Sie sicher, dass Ihre Sehleistung den Anforderungen entspricht – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und im Berufsalltag.

Das erfahren Sie / Ihr Nutzen beim Sehtest

Nach dem Sehtest wissen Sie:

  • ob Ihre Sehleistung die Anforderungen für den Führerschein-Sehtest (§ 12 FeV) erfüllt

  • welche nächsten Schritte sinnvoll sind (z. B. Kontrolle/Optiker), falls Auffälligkeiten bestehen

  • Sie erhalten eine direkte Bescheinigung sowie eine kurze persönliche Rückmeldung vor Ort

 

Sehtest-Leistungen auf einen Blick

  • Sehtest für Führerscheinbewerber: Anerkannt nach § 12 FeV

  • Sehtest für Bildschirmarbeitsplätze: Prüfung nach ArbMedVV

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